Truppmann Teil 1 und 2

Die Truppmannausbildung ist die Basis für jede weitere Aus- und Fortbildung im Feuerwehrdienst.

Ausbilderleitfaden

1. Allgemeines

Die Truppmannausbildung erfolgt in zwei Stufen.
Ausbildung Truppmann Teil 1: Feuerwehr-Grundausbildung (70 Stunden)
Ausbildung Truppmann Teil 2: Ausbildungsdienst in der Feuerwehr (80 Stunden)
Erst mit dem erfolgreichen Abschluss beider Teile ist die Truppmannausbildung beendet.

2. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Feuerwehr-Grundausbildung

Feuerwehrdiensttauglichkeit
Mindestalter für Teil 1: 15 Jahre
Mindestalter für Teil 2: 16 Jahre

Hier sehen Sie einen Überblick über die Lehrgangsinhalte Teil 1:

1)

Rechtsgrundlagen
2) Brennen und Löschen
3) Fahrzeugkunde
4) Gerätekunde: Persönliche Schutzausrüstung
5) Gerätekunde: Löschgeräte, Schläuche, Armaturen
6) Gerätekunde: Rettungsgeräte
7) Gerätekunde: Geräte für die einfache Technische Hilfeleistung
8) Gerätekunde: Sonstige Geräte 
9) Rettung
10) Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)
11) Löscheinsatz
12) Hilfeleistungseinsatz
13) Verhalten bei Gefahr
14) Unfallversicherung
15) Sicherheitswachdienst
16) Lehrgangsabschluß