Truppmann Teil 1 und 2
Die Truppmannausbildung ist die Basis für jede weitere Aus- und Fortbildung im Feuerwehrdienst.
Ausbilderleitfaden
1. Allgemeines
Die Truppmannausbildung erfolgt in zwei Stufen.
Ausbildung Truppmann Teil 1: Feuerwehr-Grundausbildung (70 Stunden)
Ausbildung Truppmann Teil 2: Ausbildungsdienst in der Feuerwehr (80 Stunden)
Erst mit dem erfolgreichen Abschluss beider Teile ist die Truppmannausbildung beendet.
2. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Feuerwehr-Grundausbildung
Feuerwehrdiensttauglichkeit
Mindestalter für Teil 1: 15 Jahre
Mindestalter für Teil 2: 16 Jahre
Hier sehen Sie einen Überblick über die Lehrgangsinhalte Teil 1:
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1)
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Rechtsgrundlagen |
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Brennen und Löschen |
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Fahrzeugkunde |
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Gerätekunde: Persönliche Schutzausrüstung |
| 5) |
Gerätekunde: Löschgeräte, Schläuche, Armaturen |
| 6) |
Gerätekunde: Rettungsgeräte |
| 7) |
Gerätekunde: Geräte für die einfache Technische Hilfeleistung |
| 8) |
Gerätekunde: Sonstige Geräte |
| 9) |
Rettung |
| 10) |
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe) |
| 11) |
Löscheinsatz |
| 12) |
Hilfeleistungseinsatz |
| 13) |
Verhalten bei Gefahr |
| 14) |
Unfallversicherung |
| 15) |
Sicherheitswachdienst |
| 16) |
Lehrgangsabschluß |